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Universität

COVID-19: Aktuelle Informationen und Maßnahmen

Wir bitten Sie zum Schutz aller Studierenden, Gäste und Mitarbeiter:innen folgende Regel während Ihres Aufenthalts am Campus und an den Außenstellen einzuhalten. Vielen Dank für Ihre Mithilfe!

Verhaltensregel

Für alle Corona-infizierten Personen gilt ab der positiven Testung eine zehntägige Verkehrsbeschränkung gemäß der COVID-19-Verkehrsbeschränkungsverordnung. Während der Verkehrsbeschränkung dürfen die betroffenen Personen ihre Wohnung bzw. ihr Haus verlassen und damit auch die Universität betreten, sie müssen aber (unabhängig davon, ob sie Symptome aufweisen oder nicht) grundsätzlich durchgehend eine Maske tragen. Eine vorzeitige Aufhebung der Verkehrsbeschränkung ist ab dem fünften Tag möglich: Dazu muss eine Freitestung mittels PCR-Test (negativ oder CT-Wert ≥30) erfolgen.

 Die aktuelle Rechtsvorschrift zur COVID-19-Verkehrsbeschränkungsverordnung finden Sie hier