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Das Ziel des Universitätslehrganges ist die zukunftsfähige Ausbildung von qualifizierten Tierärzt*innen für die Tätigkeit in der öffentlichen Veterinärverwaltung. Die praktische Anwendung des vermittelten Wissens soll die Lehrgangsteilnehmer*innen befähigen, die in der öffentlichen Veterinärverwaltung geforderten Tätigkeiten auf fachlich hohem Niveau und auf Basis neuer Entwicklungen in der Veterinärmedizin und durch Kenntnis der einschlägigen Rechtsvorschriften durchzuführen.

Der Erwerb umfassender beruflicher Handlungskompetenz steht im Vordergrund und wird durch die Integration von Fallausarbeitungen und Falldiskussionen umfassend gewährleistet.

Die berufsbegleitende Weiterbildung im Blended Learning Format (Kombination aus Präsenz- und Fernlernen) gliedert sich in 5 Module mit jeweils einer abschließenden Prüfung über einen Zeitraum von 3 Semestern.

Der Universitätslehrgang wird zur wirtschaftlichen und organisatorischen Unterstützung in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz durchgeführt.

Zulassungsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Zulassung zum Universitätslehrgang sind folgende Zulassungskriterien:

  • Abschluss des Studiums Veterinärmedizin an einer anerkannten in- oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung.
  • Vorliegen einer österreichischen Berufsberechtigung.
  • Absolvierung des Auswahlverfahrens.

Die Aufnahme und Zulassung zum Universitätslehrgang ist jeweils nur vor Beginn des Universitätslehrgangs möglich. Die Lehrgangsleitung legt die maximale Lehrgangsteilnehmer*innenzahl pro Universitätslehrgang unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Studienplätze fest.

Curriculum ULG Tierärztliches Physikat