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- Microcredentialkurs für Kontrollorgane für Tierschutzkontrollen
Der Microcredentialkurs für Kontrollorgane für Tierschutzkontrollen ist eine zukunftsfähige Ausbildung von qualifiziertem Personal für amtliche Tätigkeiten in der Tierschutzkontrolle der öffentlichen Veterinärverwaltung gemäß § 6 der Tierschutz-Kontrollverordnung. Die erfolgreiche Absolvierung des außerordentlichen Studiums ist Voraussetzung für die Beauftragung und Bestellung für amtliche Tätigkeiten im Bereich Tierschutz.
Die praktische Anwendung des vermittelten Wissens soll die Teilnehmer:innen des MC-Kurses befähigen, die im Rahmen von Tierschutzkontrollen geforderten Tätigkeiten auf fachlich hohem Niveau und auf Basis neuer Entwicklungen im Bereich des Tierschutzes und durch Kenntnis der einschlägigen Rechtsvorschriften durchzuführen.
Die Absolvent:innen können zu folgenden Themen Kenntnisse nachweisen und diese anwenden:
- Rechtliche Grundlagen des Tierschutz- und Tiertransportgesetzes einschließlich der dazugehörigen Verfahrensrechte;
- Tierschutz bei Heim- und Hobbytieren: allgemeine Haltungsanforderungen, Tierzucht (unter besonderer Berücksichtigung von Qualzucht), spezielle Anforderungen an die gewerbliche Haltung von Tieren sowie an die Haltung von Tieren in Tierheimen und Zoos;
- Tierschutz bei landwirtschaftlichen Nutztieren: grundsätzliche Kenntnisse über die Organisation und Produktionsmethoden der Landwirtschaft;
- Schutz der Tiere bei der Schlachtung und Tötung: ethische Grundsätze, Betäubungsmethoden, Tötungsmethoden;
- Konfliktmanagement unter besonderer Berücksichtigung tierschutzrelevanter Aspekte.
Der Erwerb umfassender beruflicher Handlungskompetenz steht im Vordergrund und wird durch die Integration von Fallausarbeitungen und Falldiskussionen gewährleistet.
Die berufsbegleitende Ausbildung im Blended Learning Format (Kombination aus Präsenz- und Fernlernen) besteht aus Vorlesungen und Übungen, teilweise kombiniert. Sie gliedert sich in 2 Module, eine davon mit einer abschließenden Prüfung, über einen Zeitraum von 1 Semester.
Der MC-Kurs für Kontrollorgane für Tierschutzkontrollen wird zur wirtschaftlichen und organisatorischen Unterstützung in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz durchgeführt.
Eckdaten
Dauer: 1 Semester (11 ECTS)
Abschluss: Der erfolgreiche Abschluss wird durch ein Abschlusszeugnis, das die Bezeichnung des Microcredentialkurses, die Lehrveranstaltungen samt Beurteilung und Umfang an ECTS-AP sowie deren Lernergebnisse beinhaltet, bestätigt.
Kosten: € 2350.- (Die Kursgebühr ist vor Beginn, vollständig einzubezahlen, ebenso die ÖH-Gebühr in der Höhe von € 25,20)
Mindestteilnehmeranzahl: 20 Personen
Ort der Lehrveranstaltungen: Online (Collaborate) / Campus Vetmeduni / AGES, Mödling
Ort der Prüfungen: In Präsenz an der Vetmeduni
Für die Webinare einschließlich E-Learning-Phase wird Collaborate (Fa Vetucation®) verwendet. Zur Nutzung sind ein Endgerät sowie Kamera und Mikrofon erforderlich.
Ein mobiles Endgerät mit Internetzugang ist Voraussetzung für die Teilnahme an den Präsenztagen.
Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung zum Microcredentialkurs ist der Nachweis einer erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung aus der folgenden Liste:
- des Studienzweigs Zoologie der Studienrichtung Biologie
- des Studiums der Veterinärmedizin
- des Studienzweigs Nutztierwissenschaften der Studienrichtung Landwirtschaft
- als Fischereifacharbeiter oder Fischereimeister bei Einsatzbereich Teichwirtschaft
- zum Lehrberuf Tierpfleger:in
- der Höheren Lehranstalt für Landwirtschaft, der Höheren Lehranstalt für allgemeine Landwirtschaft oder der Höheren Lehranstalt für alpenländische Landwirtschaft
oder
- aufgrund eines Staatsvertrages im Rahmen der Europäischen Integration als gleichwertig anerkannte oder zu geltende Ausbildung
sowie
- Personen im Dienststand des Landes oder einer Statutarstadt, wenn diese fachlich einschlägige Aufgaben wahrnehmen
Erforderliche Dokumente
Die Bewerbung für einen Studienplatz innerhalb des Microcredentialkurses erfolgt schriftlich an die Lehrgangsleitung. Der Bewerbung sind insbesondere die Nachweise für die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen sowie folgende Dokumente beizulegen:
- Ausgefülltes Bewerbungsformular
- Gültiger Identitätsnachweis
- Bestätigung der Ausbildung
Wenn vorhanden:
- Bestätigung des Dienstverhältnisses in der öffentlichen Veterinärverwaltung
- Verwendungszusage durch potenzielle Auftraggeber bzw. Dienstgeber
- Allfällige Referenzen
Bewerbungsfrist
05.02.2026 bis 01.03.2026
Die Aufnahme und Zulassung sind jeweils nur vor Beginn des Microcredentialkurses möglich.
Lehrgangsbeginn
11.03.2026
Kontakt: tierschutzkontrolle@vetmeduni.ac.at