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In der Satzung sind insbesondere folgende Angelegenheiten zu regeln:

  1. Wahlordnung für die Wahl der Mitglieder des Universitätsrats, des Senats und anderer Organe;
  2. Einrichtung eines für die Vollziehung der studienrechtlichen Bestimmungen in erster Instanz zuständigen monokratischen Organs;
  3. generelle Richtlinien für die Durchführung, Veröffentlichung und Umsetzung von Evaluierungen;
  4. studienrechtliche Bestimmungen nach Maßgabe des II. Teils des Universitätsgesetzes 2002;
  5. Zusammensetzung des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen;
  6. Erlassung eines Frauenförderungsplans;
  7. Einrichtung einer Organisationseinheit zur Koordination der Aufgaben der Gleichstellung, der Frauenförderung sowie der Geschlechterforschung;
  8. Richtlinien für akademische Ehrungen;
  9. Art und Ausmaß der Einbindung der Absolventinnen und Absolventen der Universität.