In der Satzung sind insbesondere folgende Angelegenheiten zu regeln:
- Wahlordnung für die Wahl der Mitglieder des Universitätsrats, des Senats und anderer Organe;
- Einrichtung eines für die Vollziehung der studienrechtlichen Bestimmungen in erster Instanz zuständigen monokratischen Organs;
- generelle Richtlinien für die Durchführung, Veröffentlichung und Umsetzung von Evaluierungen;
- studienrechtliche Bestimmungen nach Maßgabe des II. Teils des Universitätsgesetzes 2002;
- Zusammensetzung des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen;
- Erlassung eines Frauenförderungsplans;
- Einrichtung einer Organisationseinheit zur Koordination der Aufgaben der Gleichstellung, der Frauenförderung sowie der Geschlechterforschung;
- Richtlinien für akademische Ehrungen;
- Art und Ausmaß der Einbindung der Absolventinnen und Absolventen der Universität.