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Mitteilungsblatt der Veterinärmedizinischen Universität Wien

Studienjahr 2012/2013 - Ausgegeben am 29.10.2012 - 03. Stück

10. Kundmachung der Betriebsratswahl 2012 für das wissenschaftliche Universitätspersonal der Veterinärmedizinischen Universität Wien

Kundmachung des Wahlvorstandes für die Betriebsratswahl 2012 des wissenschaftlichen Universitätspersonals der Veterinärmedizinischen Universität Wien über die Wahl des Betriebsrates des wissenschaftlichen Universitätspersonals im Betrieb Veterinärmedizinische Universität Wien:

  1. In den Betriebsrat des wissenschaftlichen Universitätspersonals sind 10 Mitglieder zu wählen.
  2. Die Liste der Wahlberechtigten liegt nebst einem Abdruck der Betriebsrats-Wahlordnung 1974 in der geltenden Fassung in der Personalabteilung der Veterinärmedizinischen Universität Wien zur Einsicht für alle im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer auf.
  3. Einwendungen gegen die Wählerliste können von jeder/jedem einzelnen im Betrieb beschäftigten wahlberechtigten Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer bis zum 5. November 2012 bei der/dem unterzeichneten Vorsitzenden des Wahlvorstandes eingebracht werden; verspätet eingebrachte Einwendungen bleiben unberücksichtigt.
  4. Wahlvorschläge, welche die Wahlwerberinnen/Wahlwerber genau bezeichnen müssen, sind ab Wahlkundmachung schriftlich bis zum 7. November 2012 bei einem Mitglied des Wahlvorstandes einzureichen. Verspätet eingebrachte Wahlvorschläge bleiben unberücksichtigt. Jeder Wahlvorschlag muss ein Verzeichnis von höchstens doppelt so vielen Wahlwerberinnen/Wahlwerbern, als Mitglieder des Betriebsrates zu wählen sind, enthalten. Ein Wahlvorschlag ist nur dann gültig, wenn er von mindestens 14 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern unterfertigt ist; hierbei werden auf die erforderliche Anzahl von Unterschriften die allfälligen Unterschriften von Wahlwerberinnen/Wahlwerbern nur bis zu einer Höhe von 7 angerechnet. Eine/Einer der Unterzeichnerinnen/Unterzeichner des Wahlvorschlages ist als Vertreterin/Vertreter desselben anzuführen. Der Wahlvorschlag ist mit einer unterscheidenden Bezeichnung (Fraktions-, Listenname) zu versehen.
  5. Die zur Wahlhandlung zugelassenen Wahlvorschläge werden vom 16. November 2012 bis zum Wahltag an der Amtstafel der Veterinärmedizinischen Universität Wien, Erdgeschoß Gebäude CB, zur Einsicht der Wahlberechtigten aufliegen.
  6. Die Stimmabgabe findet am 21.11.2012 und am 22.11.2012 in der Festsaalerweiterung der Veterinärmedizinischen Universität Wien, Gebäude CA, 1. Stock, Veterinärplatz 1, 1210 Wien, jeweils von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr statt.
  7. Es sind nur jene Stimmen gültig, die für einen zur Wahlhandlung zugelassenen Wahlvorschlag abgegeben werden. Der Wahlvorschlag ist im Stimmzettel anzukreuzen oder auf sonstige Weise eindeutig zu bezeichnen. Die Stimmabgabe erfolgt in der Weise, dass die Wählerin/der Wähler in der Wahlzelle den ausgefüllten Stimmzettel in den ihr/ihm von der/dem Vorsitzenden des Wahlvorstandes übergebenen Umschlag legt und den Umschlag sodann geschlossen der/dem Vorsitzenden übergibt, die/der ihn ungeöffnet in die Urne legt.
  8. Für die Stimmabgabe wird ein einheitlicher Stimmzettel aufgelegt.
  9. Wahlberechtigte, die wegen Urlaubs, Karenz, Leistung des Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes oder Krankheit an den Wahltagen an der Leistung der Dienste oder infolge Ausübung ihres Berufes an der persönlichen Stimmabgabe verhindert sind, können zur Wahrung ihres Wahlrechtes spätestens bis 13.11.2012 bei der/dem Vorsitzenden des Wahlvorstandes die Ausstellung einer Wahlkarte beantragen. Dasselbe gilt, wenn Wahlberechtigte aus anderen wichtigen ihre Person betreffenden Gründen an der Dienstleistung und damit an der persönlichen Stimmabgabe verhindert sind. Wird diese ausgestellt, können sie den Stimmzettel in den vom Wahlvorstand ausgehändigten oder übermittelten Umschlag (Wahlkuvert), der keine Aufschrift oder Zeichen tragen darf, die auf die Person der Wählerin/des Wählers schließen lassen, geben und diesen Umschlag geschlossen gemeinsam mit der vom Wahlvorstand ausgestellten Wahlkarte in einen Briefumschlag legen und diesen sodann verschlossen im Postwege dem Wahlvorstand übermitteln. Die Einsendung hat so zeitgerecht zu erfolgen, dass das Wahlkuvert spätestens am 22.11.2012 bis 14:00 Uhr beim Wahlvorstand einlangt. Ohne Wahlkarte oder verspätet eingelangte Stimmzettel sind ungültig. Auch nach Ausstellung einer Wahlkarte bleibt die/der Wahlberechtigte zur persönlichen Stimmabgabe berechtigt, doch ist sie/er nur dann zur persönlichen Stimmabgabe zugelassen, wenn sie/er die ihr/ihm ausgestellte Wahlkarte dem Wahlvorstand übergibt.
  10. Mitglieder des Wahlvorstandes sind:
    Mitglieder:
    Ao.Univ.Prof. Dr. Erich Möstl
    Dr. Sabina Essler
    Univ.Prof. Dr. Martin Wagner

    Ersatzmitglieder:
    Ass.Prof. Dr. Katharina Hittmair
    Ass.Prof. Dr. Michael Löwenstein
    Ao.Univ. Prof. Dr. Karin Möstl

Am 29.10.2012 der Vorsitzende des Wahlvorstandes:
Ao.Univ.Prof. Dr. Erich Möstl

11. Kundmachung der Betriebsratswahl 2012 für das allgemeine Universitätspersonal der Veterinärmedizinischen Universität Wien

Kundmachung des Wahlvorstandes für die Betriebsratswahl 2012 des allgemeinen Universitätspersonals der Veterinärmedizinischen Universität Wien über die Wahl des Betriebsrates des allgemeinen Universitätspersonals im Betrieb Veterinärmedizinische Universität Wien:

  1. In den Betriebsrat des allgemeinen Universitätspersonals sind 9 Mitglieder zu wählen.
  2. Die Liste der Wahlberechtigten liegt nebst einem Abdruck der Betriebsrats-Wahlordnung 1974 in der geltenden Fassung in der Personalabteilung der Veterinärmedizinischen Universität Wien zur Einsicht für alle im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer auf.
  3. Einwendungen gegen die Wählerliste können von jeder/jedem einzelnen im Betrieb beschäftigten wahlberechtigten Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer bis zum 5. November 2012 bei der/dem unterzeichneten Vorsitzenden des Wahlvorstandes eingebracht werden; verspätet eingebrachte Einwendungen bleiben unberücksichtigt.
  4. Wahlvorschläge, welche die Wahlwerberinnen/Wahlwerber genau bezeichnen müssen, sind ab Wahlkundmachung schriftlich bis zum 7. November 2012 bei einem Mitglied des Wahlvorstandes einzureichen. Verspätet eingebrachte Wahlvorschläge bleiben unberücksichtigt. Jeder Wahlvorschlag muss ein Verzeichnis von höchstens doppelt so vielen Wahlwerberinnen/Wahlwerbern, als Mitglieder des Betriebsrates zu wählen sind, enthalten. Ein Wahlvorschlag ist nur dann gültig, wenn er von mindestens 13 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern unterfertigt ist; hierbei werden auf die erforderliche Anzahl von Unterschriften die allfälligen Unterschriften von Wahlwerberinnen/Wahlwerbern nur bis zu einer Höhe von 6 angerechnet. Eine/Einer der Unterzeichnerinnen/Unterzeichner des Wahlvorschlages ist als Vertreterin/Vertreter desselben anzuführen. Der Wahlvorschlag ist mit einer unterscheidenden Bezeichnung (Fraktions-, Listenname) zu versehen.
  5. Die zur Wahlhandlung zugelassenen Wahlvorschläge werden vom 16. November 2012 bis zum Wahltag an der Amtstafel der Veterinärmedizinischen Universität Wien, Erdgeschoß Gebäude CB, zur Einsicht der Wahlberechtigten aufliegen.
  6. Die Stimmabgabe findet am 21.11.2012 und am 22.11.2012 in der Festsaalerweiterung der Veterinärmedizinischen Universität Wien, Gebäude CA, 1. Stock, Veterinärplatz 1, 1210 Wien, jeweils von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr statt. Abweichend davon findet die Stimmabgabe für die am Standort des Lehr- und Forschungsgutes der Veterinärmedizinischen Universität Wien tätigen Bediensteten am 21.11.2012 in der Zeit von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr in der Kanzlei des Hofes Kremesberg, Kremesberg 13, 2563 Pottenstein, sowie am 22.11.2012 in der Zeit von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr in der Festsaalerweiterung der Veterinärmedizinischen Universität Wien statt.
  7. Es sind nur jene Stimmen gültig, die für einen zur Wahlhandlung zugelassenen Wahlvorschlag abgegeben werden. Der Wahlvorschlag ist im Stimmzettel anzukreuzen oder auf sonstige Weise eindeutig zu bezeichnen. Die Stimmabgabe erfolgt in der Weise, dass die Wählerin/der Wähler in der Wahlzelle den ausgefüllten Stimmzettel in den ihr/ihm von der/dem Vorsitzenden des Wahlvorstandes (Wahlkommission) übergebenen Umschlag legt und den Umschlag sodann geschlossen der/dem Vorsitzenden übergibt, die/der ihn ungeöffnet in die Urne legt.
  8. Für die Stimmabgabe wird ein einheitlicher Stimmzettel aufgelegt.
  9. Wahlberechtigte, die wegen Urlaubs, Karenz, Leistung des Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes oder Krankheit an den Wahltagen an der Leistung der Dienste oder infolge Ausübung ihres Berufes an der persönlichen Stimmabgabe verhindert sind, können zur Wahrung ihres Wahlrechtes spätestens bis 13.11.2012 bei der/dem Vorsitzenden des Wahlvorstandes die Ausstellung einer Wahlkarte beantragen. Dasselbe gilt, wenn Wahlberechtigte aus anderen wichtigen ihre Person betreffenden Gründen an der Dienstleistung und damit an der persönlichen Stimmabgabe verhindert sind. Wird diese ausgestellt, können sie den Stimmzettel in den vom Wahlvorstand ausgehändigten oder übermittelten Umschlag (Wahlkuvert), der keine Aufschrift oder Zeichen tragen darf, die auf die Person der Wählerin/des Wählers schließen lassen, geben und diesen Umschlag geschlossen gemeinsam mit der vom Wahlvorstand ausgestellten Wahlkarte in einen Briefumschlag legen und diesen sodann verschlossen im Postwege dem Wahlvorstand übermitteln. Die Einsendung hat so zeitgerecht zu erfolgen, dass das Wahlkuvert spätestens am 22.11.2012 bis 14:00 Uhr beim Wahlvorstand einlangt. Ohne Wahlkarte oder verspätet eingelangte Stimmzettel sind ungültig. Auch nach Ausstellung einer Wahlkarte bleibt die/der Wahlberechtigte zur persönlichen Stimmabgabe berechtigt, doch ist sie/er nur dann zur persönlichen Stimmabgabe zugelassen, wenn sie/er die ihr/ihm ausgestellte Wahlkarte dem Wahlvorstand übergibt.
  10. Mitglieder des Wahlvorstandes sind:
    Mitglieder:
    Ing. Peter Pesendorfer
    Dipl.Ing. (FH) Astrid Schwarz
    Dr. Josef Jahn

    Ersatzmitglieder:
    Winfriede Winkler
    Franz Michlmayr
    Dr. Ursula Schober

Am 29.10.2012 der Vorsitzende des Wahlvorstandes:
Ing. Peter Pesendorfer

12. Kundmachung der Wahl der Behindertenvertrauensperson und einer Stellvertreterin oder eines Stellvertreters der Veterinärmedizinischen Universität Wien

Kundmachung des Wahlvorstandes über die im Jahr 2012 durchzuführende Wahl der Behindertenvertrauensperson und einer Stellvertreterin oder eines Stellvertreters, die gemeinsam mit der Betriebsratswahl durchgeführt wird, im Betrieb Veterinärmedizinische Universität Wien:

  1. An der Veterinärmedizinischen Universität Wien sind die Behindertenvertrauensperson und die Stellvertreterin oder der Stellvertreter bei der Wahl im Jahr 2012 durch die wahlberechtigten begünstigten Behinderten aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gemeinsam zu wählen. Es ist die Behindertenvertrauensperson und eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter zu wählen.
  2. Die Liste der Wahlberechtigten liegt nebst einem Abdruck der Betriebsrats-Wahlordnung 1974 in der geltenden Fassung in der Personalabteilung der Veterinärmedizinischen Universität Wien zur Einsicht für alle im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, die begünstigte Behinderte sind, auf.
  3. Einwendungen gegen die Wählerliste können von jeder/jedem einzelnen im Betrieb beschäftigten wahlberechtigten Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer bis zum 5. November 2012 bei der/dem unterzeichneten Vorsitzenden des Wahlvorstandes eingebracht werden; verspätet eingebrachte Einwendungen bleiben unberücksichtigt.
  4. Wahlvorschläge, welche die Wahlwerberinnen/Wahlwerber genau bezeichnen müssen, sind ab Wahlkundmachung schriftlich bis zum 7. November 2012 bei einem Mitglied des Wahlvorstandes einzureichen. Verspätet eingebrachte Wahlvorschläge bleiben unberücksichtigt.
    Jeder Wahlvorschlag darf höchstens eine Behindertenvertrauensperson und eine/ einen Stellvertreter enthalten.
  5. Die zur Wahlhandlung zugelassenen Wahlvorschläge werden vom 16. November 2012 bis zum Wahltag an der Amtstafel der Veterinärmedizinischen Universität Wien, Erdgeschoß Gebäude CB, zur Einsicht der Wahlberechtigten aufliegen.
  6. Die Stimmabgabe findet am 21.11.2012 und am 22.11.2012 in der Festsaalerweiterung der Veterinärmedizinischen Universität Wien, Gebäude CA, 1. Stock, Veterinärplatz 1, 1210 Wien, jeweils von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr statt.
  7. Es sind nur jene Stimmen gültig, die für einen zur Wahlhandlung zugelassenen Wahlvorschlag abgegeben werden, sofern solche eingebracht werden. Der Wahlvorschlag ist im Stimmzettel anzukreuzen oder auf sonstige Weise eindeutig zu bezeichnen. Die Stimmabgabe erfolgt in der Weise, dass die Wählerin/der Wähler in der Wahlzelle den ausgefüllten Stimmzettel in den ihr/ihm von der/dem Vorsitzenden des Wahlvorstandes übergebenen Umschlag legt und den Umschlag sodann geschlossen der/dem Vorsitzenden übergibt, die/der ihn ungeöffnet in die Urne legt.
  8. Für die Stimmabgabe wird ein einheitlicher Stimmzettel aufgelegt.
  9. Wahlberechtigte, die wegen Urlaubs, Karenz, Leistung des Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes oder Krankheit an den Wahltagen an der Leistung der Dienste oder infolge Ausübung ihres Berufes an der persönlichen Stimmabgabe verhindert sind, können zur Wahrung ihres Wahlrechtes spätestens bis 13.11.2012 bei der/dem Vorsitzenden des Wahlvorstandes die Ausstellung einer Wahlkarte beantragen. Dasselbe gilt, wenn Wahlberechtigte aus anderen wichtigen ihre Person betreffenden Gründen an der Dienstleistung und damit an der persönlichen Stimmabgabe verhindert sind. Wird diese ausgestellt, können sie den Stimmzettel in den vom Wahlvorstand ausgehändigten oder übermittelten Umschlag (Wahlkuvert), der keine Aufschrift oder Zeichen tragen darf, die auf die Person der Wählerin/des Wählers schließen lassen, geben und diesen Umschlag geschlossen gemeinsam mit der vom Wahlvorstand ausgestellten Wahlkarte in einen Briefumschlag legen und diesen sodann verschlossen im Postwege dem Wahlvorstand übermitteln. Die Einsendung hat so zeitgerecht zu erfolgen, dass das Wahlkuvert spätestens am 22.11.2012 bis 14:00 Uhr beim Wahlvorstand einlangt. Ohne Wahlkarte oder verspätet eingelangte Stimmzettel sind ungültig. Auch nach Ausstellung einer Wahlkarte bleibt die/der Wahlberechtigte zur persönlichen Stimmabgabe berechtigt, doch ist sie/er nur dann zur persönlichen Stimmabgabe zugelassen, wenn sie/er die ihr/ihm ausgestellte Wahlkarte dem Wahlvorstand übergibt.
  10. Mitglieder des Wahlvorstandes sind:
    Mitglieder:
    Ing. Peter Pesendorfer
    Dipl.Ing. (FH) Astrid Schwarz
    Dr. Josef Jahn

    Ersatzmitglieder:
    Winfriede Winkler
    Franz Michlmayr
    Dr. Ursula Schober

Am 29.10.2012 der Vorsitzende des Wahlvorstandes:
Ing. Peter Pesendorfer

Herausgeber und Verleger: Veterinärmedizinische Universität Wien
Redaktion: Dr. Christian Schwabl, alle 1210 Wien, Veterinärplatz 1