- Startseite /
- Universität /
- Infoservice /
- Mitteilungsblatt /
- Übersicht der Mitteilungsblätter /
- Studienjahr 2024/2025 /
- 56. Stück – 10.09.2025
124. Verordnung des Rektorats der Veterinärmedizinischen Universität Wien betreffend die Umsetzung des Informationsfreiheitsgesetzes
Das Rektorat der Veterinärmedizinischen Universität Wien hat im Rahmen von Art. 81c Abs. 1 B-VG, Art. 18 Abs. 2 B-VG, § 22 Abs. 1 zweiter Satz UG, § 48 UG in der Fassung BGBl. I Nr. 50/2025 und des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) beschlossen:
Zuständigkeit für die Umsetzung des Informationsfreiheitsgesetzes
§ 1. (1) Dem Rektorat obliegt die proaktive Veröffentlichungspflicht im Sinne des § 4 IFG. Soweit die Information zum Wirkungs- oder Geschäftsbereich des Rektorats oder einem ihm unterstellten Organ gehört, entscheidet das Rektorat über die Veröffentlichung.
(2) Im Übrigen informiert das zuständige Organ das Rektorat, soweit kein Geheimhaltungsgrund im Sinne des § 6 IFG vorliegt, welche Information zu veröffentlichen ist.
(3) Informationsbegehren nach § 7 IFG sind im Bereich der Veterinärmedizinischen Universität Wien an das Rektorat zu richten. Soweit die Information zum Wirkungs- oder Geschäftsbereich des Rektorats oder einem ihm unterstellten Organ gehört, entscheidet das Rektorat über die (Nicht-)Erteilung der Information, teilt die Entscheidung der Informationswerberin oder dem Informationswerber mit und erlässt gegebenenfalls einen Bescheid über die Nichterteilung der Information gemäß § 11 IFG.
(4) Im Übrigen leitet das Rektorat das Informationsbegehren an das jeweils zuständige Organ weiter, das über die (Nicht-)Erteilung der Information entscheidet und gegebenenfalls einen Bescheid über die Nichterteilung der Information erlässt.
Inkrafttreten
§ 2. Diese Verordnung tritt mit 11. September 2025 in Kraft.
Für das Rektorat:
Prof. DDr. Matthias Gauly
125. Ausschreibung von Leistungsstipendien der Veterinärmedizinischen Universität Wien für das Studienjahr 2024/25
Leistungsstipendien für Studierende dienen zur Anerkennung hervorragender Studienleistungen eines ordentlichen Studiums. Studierende, welche die folgenden Ausschreibungsbedingungen erfüllen, werden eingeladen, sich um ein Leistungsstipendium zu bewerben.
Ein Leistungsstipendium darf im Einzelfall für ein Studienjahr € 750,- nicht unterschreiten und € 1.500,- nicht überschreiten.
Über die Vergabe und die Anzahl der zu vergebenden Stipendien entscheidet, nach Maßgabe der vom Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung zugewiesenen Mittel, die Vizerektorin für Lehre, Lehrinnovationen und klinische Angelegenheiten.
Ist die Anzahl der Bewerbungen, welche die genannten Voraussetzungen erfüllen, größer als die Anzahl der zu vergebenden Stipendien, wird eine Reihung der Bewerber:innen vorgenommen. Die Zuerkennung erfolgt an jene Bewerber:innen, die im Beurteilungszeitraum die besten Studienleistungen – beurteilt nach dem Notendurchschnitt und der absolvierten Fachprüfungen – erbracht haben.
Auf Zuerkennung besteht auch bei Vorliegen der Voraussetzungen kein Rechtsanspruch.
Bewerbungsvoraussetzungen:
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder gemäß § 4 StudFG gleichgestellte Ausländer und Staatenlose
- Ordentliche:r Studierende:r an der Veterinärmedizinischen Universität Wien
- Einhaltung der Anspruchsdauer (umfasst grundsätzlich die zur Absolvierung von Diplomprüfungen, Bachelorprüfungen, Masterprüfungen oder anderen das Studium oder den Studienabschnitt abschließenden Prüfungen vorgesehene Studienzeit zuzüglich eines weiteren Semesters) unter Berücksichtigung allfälliger wichtiger Gründe nach § 19 StudFG (das sind: Krankheit des Studierenden, wenn sie durch fachärztliche Bestätigung nachgewiesen wird; Schwangerschaft der Studierenden und jedes unvorhergesehene oder unabwendbare Ereignis, wenn die Studierende / den Studierenden daran kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft).
- Ein gewichteter Notendurchschnitt der für das Studium maßgeblichen Prüfungen im Studienjahr 2024/25 (das ist von 01.10.2024 bis 30.09.2025) von nicht schlechter als 1,10.
Für das Diplomstudium Veterinärmedizin gilt noch folgende zusätzliche Regelung: Eine Studienleistung von mindestens 34 ECTS-Punkten.
Für Doktoratsstudien gilt folgende zusätzliche Regelung: Eine abgeschlossene Dissertation, die mit „Sehr gut“ beurteilt wurde.
Der Bewerbung sind anzuschließen:
- Nachweise über allfällige Studienzeitverzögerungen gemäß § 19 StudFG
- Nachweis über die Staatsbürgerschaft
Bewerbungen sind an folgende Email-Adresse Stipendien@vetmeduni.ac.at zu senden.
Bewerbungsfrist für das Studienjahr 2024/2025: 15.09. - 30.10.2025
Das Formblatt für die Bewerbung steht auf der Homepage zur Verfügung.
Anträge, welche außerhalb dieser Frist einlangen oder an eine andere Adresse gesendet werden, wie oben angegeben, werden nicht berücksichtigt. Es werden ausschließlich Prüfungen berücksichtigt, die bis zum Ende der Einreichfrist im Studienerfolgsnachweis aufscheinen.
Formblatt für die Bewerbung um ein Leistungsstipendium
Alle Bewerber:innen werden von der Zuerkennung oder Ablehnung eines Leistungsstipendiums verständigt.
Priv.-Doz. Dr.med.vet. Barbara Bockstahler
Vizerektorin für Lehre, Lehrinnovationen und klinische Angelegenheiten
126. Ausschreibung von Förderungsstipendien der Veterinärmedizinischen Universität Wien für das Studienjahr 2024/25
Förderungsstipendien dienen der Förderung noch nicht abgeschlossener wissenschaftlicher Arbeiten (Diplomarbeiten, Masterarbeiten und Dissertationen) von Studierenden ordentlicher Studien.
Zweck der Förderungsstipendien ist die finanzielle Hilfestellung für Studierende bei der Anfertigung finanziell besonders aufwändiger wissenschaftlicher Arbeiten, deren Erstellung einen deutlich über das durchschnittliche Maß hinausgehenden Aufwand verursacht, z.B. Auslandsaufenthalte, aufwändige Literatursuche oder empirische Erhebungen, die für die Durchführung der Arbeit erforderlich sind. Nicht gefördert werden die Kosten der physischen Erstellung der Arbeit (z.B. Schreibarbeiten, Bindearbeiten, Kopier- und Telefonkosten, Papierverbrauch) bzw. Aufwendungen für allgemeine Arbeitsmittel, die auch anderen Verfassern wissenschaftlicher Arbeiten regelmäßig zur Last fallen (z.B. PC, Büromaterial) sowie Aufwendungen, die aus dem Etat der betreuenden Einrichtung bestritten werden. Ausgaben, die unter „Sonstiges“ geführt werden, können ebenfalls nicht berücksichtigt werden.
Die Höhe eines einzelnen Förderungsstipendiums beträgt mindestens EUR 750,- und höchstens EUR 3.600, -. Die Anzahl der zu vergebenden Stipendien hängt von der Höhe der zur Verfügung stehenden Mittel ab. Auf Zuerkennung eines Förderungsstipendiums besteht auch bei Vorliegen der Bewerbungsvoraussetzungen kein Rechtsanspruch. Für ein und dieselbe Leistung (Arbeit) kann nur einmal ein Förderungsstipendium gewährt werden.
Bewerbungsvoraussetzungen:
a) Anspruch auf Studienbeihilfe haben österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger oder gemäß § 4 StudFG gleichgestellte Ausländer und Staatenlose
b) Ordentliche Studierende oder ordentlicher Studierender an der Veterinärmedizinischen Universität Wien
c) Einhaltung der Anspruchsdauer (§ 18 StudFG) unter Berücksichtigung allfälliger wichtiger Gründe (§ 19 StudFG)
Der Bewerbung sind folgende Nachweise beizulegen:
- Eine Beschreibung der noch nicht abgeschlossenen wissenschaftlichen Arbeit.
- Eine Kostenaufstellung und ein Finanzierungsplan.
- Mindestens ein Gutachten einer/s habilitierten Universitätslehrerin/s zur Kostenaufstellung und darüber, ob die/der Studierende in der Lage sein wird, die Arbeit mit überdurchschnittlichem Erfolg durchzuführen.
- Eine schriftliche Verpflichtung der Bewerberin / des Bewerbers, nach Abschluss der Arbeit einen Bericht über die widmungsgemäße Verwendung des Förderungsstipendiums vorzulegen. Wird der Bericht bis zum Ende des Studiums nicht vorgelegt, so kann das Förderungsstipendium zurückgefordert werden.
- Eine von der Bewerberin / vom Bewerber ausgestellte Bestätigung, dass keine Kosten von anderen Institutionen übernommen werden.
- Nachweis der österreichischen Staatsbürgerschaft, bzw. Nachweise betreffend Gleichstellung.
- Bewerbungen, die nicht vollständig sind (Punkt 1-6), können nicht bearbeitet werden, da es nicht möglich ist, sich ein vollständiges Bild der Bewerbungslage zu verschaffen. Mit Verbesserungen verbundene Zeitverzögerung oder eine Fristversäumnis geht zu Lasten der Bewerberin/ des Bewerbers.
Das Formblatt für die Bewerbung steht auf der Homepage zur Verfügung.
Anträge, welche außerhalb dieser Frist einlangen oder an eine andere Adresse gesendet werden, wie unten angegeben, werden nicht berücksichtigt.
Formblatt für die Bewerbung um ein Förderungsstipendium
Bewerbungen sind an folgende Email-Adresse Stipendien@vetmeduni.ac.at zu senden.
Bewerbungsfrist für das Kalenderjahr 2025: 15.09. – 30.10.2025
Alle Bewerberinnen und Bewerber werden schriftlich von der Zuerkennung oder Ablehnung ihres Antrages verständigt.
Priv.-Doz. Dr.med.vet. Barbara Bockstahler
Vizerektorin für Lehre, Lehrinnovationen und klinische Angelegenheiten
127. Ausschreibung von offenen Stellen
An der Veterinärmedizinischen Universität Wien gelangen die nachfolgend angeführten Stellen zur Besetzung. Die Bewerbungen sind unter Angabe der Kennzahl bevorzugt per E-Mail bzw. per Post an die Personalabteilung der Veterinärmedizinischen Universität Wien, Veterinärplatz 1, 1210 Wien, zu übermitteln. Termine für Vorstellungsgespräche sind direkt mit der angegebenen Einrichtung zu vereinbaren.
E-Mail an Personalabteilung senden
Universitätsassistent:in (Prae-Doc) Resident ECBHM – European College of Bovine Health Management – Zentrum für Systemtransformation und Nachhaltigkeit in der Veterinärmedizin
- Einstufung: B1 Prae-Doc
- Beschäftigungsausmaß: 40 Wochenstunden
- Dauer des Dienstverhältnisses: 4 Jahre
- Bewerbungsfrist: 30.09.2025
- Kennzahl: 2025/0188
Studentische:r Mitarbeiter:in im Bereich Kleintierchirurgie – Klinisches Zentrum für Kleintiere
- Einstufung: C
- Beschäftigungsausmaß: 20 Wochenstunden
- Dauer des Dienstverhältnisses: ab 01.11.2025 (für max. 4 Jahre)
- Bewerbungsfrist NEU: 18.09.2025
- Kennzahl: 2025/0180
Bereichsleiter:in SAP Prozessoptimierung – Vizerektorat für Digitalisierung, Finanzen und Innovation
- Einstufung: IVb
- Beschäftigungsausmaß: 40 Wochenstunden
- Dauer des Dienstverhältnisses: unbefristet
- Bewerbungsfrist: 20.09.2025
- Kennzahl: 2025/0189
Für das Rektorat:
Prof. DDr. Matthias Gauly
Herausgeberin und Verlegerin: Veterinärmedizinische Universität Wien
Redaktion: Dr. Christian Schwabl, alle 1210 Wien, Veterinärplatz 1