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- 5. Stück – 29.10.2025
10. Kundmachung der Betriebsratswahl 2025 für das wissenschaftliche Universitätspersonal der Veterinärmedizinischen Universität Wien
Kundmachung des Wahlvorstandes für die Betriebsratswahl 2025 des wissenschaftlichen Universitätspersonals der Veterinärmedizinischen Universität Wien über die Wahl des Betriebsrates des wissenschaftlichen Universitätspersonals im Betrieb Veterinärmedizinische Universität Wien:
- In den Betriebsrat des wissenschaftlichen Universitätspersonals sind 11 Mitglieder zu wählen.
- Die Liste der Wahlberechtigten liegt nebst einem Abdruck der Betriebsrats-Wahlordnung 1974 in der geltenden Fassung in der Personalabteilung der Veterinärmedizinischen Universität Wien zur Einsicht für alle im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer auf.
- Einwendungen gegen die Wählerliste können von jeder/jedem einzelnen im Betrieb beschäftigten wahlberechtigten Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer bis zum 3. November 2025 bei der unterzeichneten Vorsitzenden des Wahlvorstandes eingebracht werden; verspätet eingebrachte Einwendungen bleiben unberücksichtigt.
- Wahlvorschläge, welche die Wahlwerberinnen/Wahlwerber genau bezeichnen müssen, sind ab Wahlkundmachung schriftlich bis zum 5. November 2025 bei einem Mitglied des Wahlvorstandes einzureichen. Verspätet eingebrachte Wahlvorschläge bleiben unberücksichtigt. Jeder Wahlvorschlag muss ein Verzeichnis von höchstens doppelt so vielen Wahlwerberinnen/Wahlwerbern, als Mitglieder des Betriebsrates zu wählen sind, enthalten. Ein Wahlvorschlag ist nur dann gültig, wenn er von mindestens 15 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern unterfertigt ist; hierbei werden auf die erforderliche Anzahl von Unterschriften die allfälligen Unterschriften von Wahlwerberinnen/Wahlwerbern nur bis zu einer Höhe von 7 angerechnet. Eine/Einer der Unterzeichnerinnen/Unterzeichner des Wahlvorschlages ist als Vertreterin/Vertreter desselben anzuführen. Der Wahlvorschlag ist mit einer unterscheidenden Bezeichnung (Fraktions-, Listenname) zu versehen.
- Die zur Wahlhandlung zugelassenen Wahlvorschläge werden vom 14. November 2025 bis zum Wahltag an der Amtstafel der Veterinärmedizinischen Universität Wien, Erdgeschoß Gebäude CB, zur Einsicht der Wahlberechtigten aufliegen.
- Die Stimmabgabe findet am 19.11.2025 und am 20.11.2025 im Panoramasaal, 1. Stock des Mensagebäudes der Veterinärmedizinischen Universität Wien (Gebäude DA), Veterinärplatz 1, 1210 Wien, jeweils von 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr statt.
- Es sind nur jene Stimmen gültig, die für einen zur Wahlhandlung zugelassenen Wahlvorschlag abgegeben werden. Der Wahlvorschlag ist im Stimmzettel anzukreuzen oder auf sonstige Weise eindeutig zu bezeichnen. Die Stimmabgabe erfolgt in der Weise, dass die Wählerin/der Wähler in der Wahlzelle den ausgefüllten Stimmzettel in den ihr/ihm von der Vorsitzenden des Wahlvorstandes übergebenen Umschlag legt und den Umschlag sodann geschlossen der Vorsitzenden übergibt, die ihn ungeöffnet in die Urne legt.
- Für die Stimmabgabe wird ein einheitlicher Stimmzettel aufgelegt.
- Wahlberechtigte, die wegen Urlaubs, Karenz, Leistung des Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes oder Krankheit an den Wahltagen an der Leistung der Dienste oder infolge Ausübung ihres Berufes an der persönlichen Stimmabgabe verhindert sind, können zur Wahrung ihres Wahlrechtes spätestens bis 11.11.2025 bei der Vorsitzenden des Wahlvorstandes die Ausstellung einer Wahlkarte beantragen. Dasselbe gilt, wenn Wahlberechtigte aus anderen wichtigen ihre Person betreffenden Gründen an der Dienstleistung und damit an der persönlichen Stimmabgabe verhindert sind. Wird eine Wahlkarte ausgestellt, hat der/die Wahlberechtigte den Stimmzettel in den vom Wahlvorstand ausgehändigten oder übermittelten Umschlag (Wahlkuvert), der keine Aufschrift oder Zeichen tragen darf, die auf die Person der Wählerin/des Wählers schließen lassen, zu geben und diesen Umschlag geschlossen gemeinsam mit der vom Wahlvorstand ausgestellten Wahlkarte in einen Briefumschlag zu legen und diesen sodann verschlossen im Postwege dem Wahlvorstand zu übermitteln. Die Einsendung hat so zeitgerecht zu erfolgen, dass das Wahlkuvert spätestens am 20.11.2025 bis 14:00 Uhr beim Wahlvorstand einlangt. Ohne Wahlkarte oder verspätet eingelangte Stimmzettel sind ungültig. Auch nach Ausstellung einer Wahlkarte bleibt die/der Wahlberechtigte zur persönlichen Stimmabgabe berechtigt, doch ist sie/er nur dann zur persönlichen Stimmabgabe zugelassen, wenn sie/er die ihr/ihm ausgestellte Wahlkarte dem Wahlvorstand übergibt.
- Die Mitglieder des Wahlvorstandes sind:
Florian Buchner
Catharina Duvigneau
Sabina Hammer
Ersatzmitglieder:
Katharina Hittmair
Beatrix Stessl
Herbert Weissenböck
Die Vorsitzende des Wahlvorstandes:
Sabina Hammer
11. Kundmachung der Betriebsratswahl 2025 für das allgemeine Universitätspersonal der Veterinärmedizinischen Universität Wien
Kundmachung des Wahlvorstandes für die Betriebsratswahl 2025 des allgemeinen Universitätspersonals der Veterinärmedizinischen Universität Wien über die Wahl des Betriebsrates des allgemeinen Universitätspersonals im Betrieb Veterinärmedizinische Universität Wien:
- In den Betriebsrat des allgemeinen Universitätspersonals sind 11 Mitglieder zu wählen.
- Die Liste der Wahlberechtigten liegt nebst einem Abdruck der Betriebsrats-Wahlordnung 1974 in der geltenden Fassung in der Personalabteilung der Veterinärmedizinischen Universität Wien zur Einsicht für alle im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer auf.
- Einwendungen gegen die Wählerliste können von jeder/jedem einzelnen im Betrieb beschäftigten wahlberechtigten Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer bis zum 3. November 2025 bei dem unterzeichneten Vorsitzenden des Wahlvorstandes eingebracht werden; verspätet eingebrachte Einwendungen bleiben unberücksichtigt.
- Wahlvorschläge, welche die Wahlwerberinnen/Wahlwerber genau bezeichnen müssen, sind ab Wahlkundmachung schriftlich bis zum 5. November 2025 bei einem Mitglied des Wahlvorstandes einzureichen. Verspätet eingebrachte Wahlvorschläge bleiben unberücksichtigt. Jeder Wahlvorschlag muss ein Verzeichnis von höchstens doppelt so vielen Wahlwerberinnen/Wahlwerbern, als Mitglieder des Betriebsrates zu wählen sind, enthalten. Ein Wahlvorschlag ist nur dann gültig, wenn er von mindestens 15 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern unterfertigt ist; hierbei werden auf die erforderliche Anzahl von Unterschriften die allfälligen Unterschriften von Wahlwerberinnen/Wahlwerbern nur bis zu einer Höhe von 7 angerechnet. Eine/Einer der Unterzeichnerinnen/Unterzeichner des Wahlvorschlages ist als Vertreterin/Vertreter desselben anzuführen. Der Wahlvorschlag ist mit einer unterscheidenden Bezeichnung (Fraktions-, Listenname) zu versehen.
- Die zur Wahlhandlung zugelassenen Wahlvorschläge werden vom 14. November 2025 bis zum Wahltag an der Amtstafel der Veterinärmedizinischen Universität Wien, Erdgeschoß Gebäude CB, zur Einsicht der Wahlberechtigten aufliegen.
- Die Stimmabgabe findet am 19.11.2025 und am 20.11.2025 im Panoramasaal, 1. Stock des Mensagebäudes der Veterinärmedizinischen Universität Wien (Gebäude DA), Veterinärplatz 1, 1210 Wien, jeweils von 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr statt.
- Es sind nur jene Stimmen gültig, die für einen zur Wahlhandlung zugelassenen Wahlvorschlag abgegeben werden. Der Wahlvorschlag ist im Stimmzettel anzukreuzen oder auf sonstige Weise eindeutig zu bezeichnen. Die Stimmabgabe erfolgt in der Weise, dass die Wählerin/der Wähler in der Wahlzelle den ausgefüllten Stimmzettel in den ihr/ihm von der/dem Vorsitzenden des Wahlvorstandes (Wahlkommission) übergebenen Umschlag legt und den Umschlag sodann geschlossen der/dem Vorsitzenden übergibt, die/der ihn ungeöffnet in die Urne legt.
- Für die Stimmabgabe wird ein einheitlicher Stimmzettel aufgelegt.
- Wahlberechtigte, die wegen Urlaubs, Karenz, Leistung des Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes oder Krankheit an den Wahltagen an der Leistung der Dienste oder infolge Ausübung ihres Berufes an der persönlichen Stimmabgabe verhindert sind, können zur Wahrung ihres Wahlrechtes spätestens bis 11.11.2025 bei dem Vorsitzenden des Wahlvorstandes die Ausstellung einer Wahlkarte beantragen. Dasselbe gilt, wenn Wahlberechtigte aus anderen wichtigen ihre Person betreffenden Gründen an der Dienstleistung und damit an der persönlichen Stimmabgabe verhindert sind. Wird eine Wahlkarte ausgestellt, hat der/die Wahlberechtigte den Stimmzettel in den vom Wahlvorstand ausgehändigten oder übermittelten Umschlag (Wahlkuvert), der keine Aufschrift oder Zeichen tragen darf, die auf die Person der Wählerin/des Wählers schließen lassen, zu geben und diesen Umschlag geschlossen gemeinsam mit der vom Wahlvorstand ausgestellten Wahlkarte in einen Briefumschlag zu legen und diesen sodann verschlossen im Postwege dem Wahlvorstand zu übermitteln. Die Einsendung hat so zeitgerecht zu erfolgen, dass das Wahlkuvert spätestens am 20.11.2025 bis 14:00 Uhr beim Wahlvorstand einlangt. Ohne Wahlkarte oder verspätet eingelangte Stimmzettel sind ungültig. Auch nach Ausstellung einer Wahlkarte bleibt die/der Wahlberechtigte zur persönlichen Stimmabgabe berechtigt, doch ist sie/er nur dann zur persönlichen Stimmabgabe zugelassen, wenn sie/er die ihr/ihm ausgestellte Wahlkarte dem Wahlvorstand übergibt.
- Die Mitglieder des Wahlvorstandes sind:
Thomas Blechinger
Michaela Pirker
Karin Utrata
Ersatzmitglieder:
Karl Resch
Kurt Wimmer
Karin Zanghellini
Der Vorsitzende des Wahlvorstandes:
Thomas Blechinger
12. Kundmachung der Wahl der Behindertenvertrauensperson und zweier Stellvertreterinnen oder zweier Stellvertreter der Veterinärmedizinischen Universität Wien
Kundmachung des Wahlvorstandes über die im Jahr 2025 durchzuführende Wahl der Behindertenvertrauensperson und zweier Stellvertreterinnen oder zweier Stellvertreter, die gemeinsam mit der Betriebsratswahl durchgeführt wird, im Betrieb Veterinärmedizinische Universität Wien:
- An der Veterinärmedizinischen Universität Wien sind die Behindertenvertrauensperson und zwei Stellvertreterinnen oder Stellvertreter bei der Wahl im Jahr 2025 durch die wahlberechtigten begünstigten Behinderten aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gemeinsam zu wählen.
- Die Liste der Wahlberechtigten liegt nebst einem Abdruck der Betriebsrats-Wahlordnung 1974 in der geltenden Fassung in der Personalabteilung der Veterinärmedizinischen Universität Wien zur Einsicht für alle im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, die begünstigte Behinderte sind, auf.
- Einwendungen gegen die Wählerliste können von jeder/jedem einzelnen im Betrieb beschäftigten wahlberechtigten Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer bis zum 3. November 2025 bei dem unterzeichneten Vorsitzenden des Wahlvorstandes eingebracht werden; verspätet eingebrachte Einwendungen bleiben unberücksichtigt.
- Wahlvorschläge, welche die Wahlwerberinnen/Wahlwerber genau bezeichnen müssen, sind ab Wahlkundmachung schriftlich bis zum 5. November 2025 bei einem Mitglied des Wahlvorstandes einzureichen. Verspätet eingebrachte Wahlvorschläge bleiben unberücksichtigt.
Jeder Wahlvorschlag darf höchstens eine Behindertenvertrauensperson und zwei Stellvertreterinnen oder Stellvertreter enthalten. - Die zur Wahlhandlung zugelassenen Wahlvorschläge werden vom 14. November 2025 bis zum Wahltag an der Amtstafel der Veterinärmedizinischen Universität Wien, Erdgeschoß Gebäude CB, zur Einsicht der Wahlberechtigten aufliegen.
- Die Stimmabgabe findet am 19.11.2025 und am 20.11.2025 im Panoramasaal, 1. Stock des Mensagebäudes der Veterinärmedizinischen Universität Wien (Gebäude DA), Veterinärplatz 1, 1210 Wien, jeweils von 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr statt.
- Es sind nur jene Stimmen gültig, die für einen zur Wahlhandlung zugelassenen Wahlvorschlag abgegeben werden, sofern solche eingebracht werden. Der Wahlvorschlag ist im Stimmzettel anzukreuzen oder auf sonstige Weise eindeutig zu bezeichnen. Die Stimmabgabe erfolgt in der Weise, dass die Wählerin/der Wähler in der Wahlzelle den ausgefüllten Stimmzettel in den ihr/ihm von der/dem Vorsitzenden des Wahlvorstandes übergebenen Umschlag legt und den Umschlag sodann geschlossen der/dem Vorsitzenden übergibt, die/der ihn ungeöffnet in die Urne legt.
- Für die Stimmabgabe wird ein einheitlicher Stimmzettel aufgelegt.
- Wahlberechtigte, die wegen Urlaubs, Karenz, Leistung des Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes oder Krankheit an den Wahltagen an der Leistung der Dienste oder infolge Ausübung ihres Berufes an der persönlichen Stimmabgabe verhindert sind, können zur Wahrung ihres Wahlrechtes spätestens bis 11.11.2025 bei dem Vorsitzenden des Wahlvorstandes die Ausstellung einer Wahlkarte beantragen. Dasselbe gilt, wenn Wahlberechtigte aus anderen wichtigen ihre Person betreffenden Gründen an der Dienstleistung und damit an der persönlichen Stimmabgabe verhindert sind. Wird eine Wahlkarte ausgestellt, hat der/die Wahlberechtigte den Stimmzettel in den vom Wahlvorstand ausgehändigten oder übermittelten Umschlag (Wahlkuvert), der keine Aufschrift oder Zeichen tragen darf, die auf die Person der Wählerin/des Wählers schließen lassen, zu geben und diesen Umschlag geschlossen gemeinsam mit der vom Wahlvorstand ausgestellten Wahlkarte in einen Briefumschlag zu legen und diesen sodann verschlossen im Postwege dem Wahlvorstand zu übermitteln. Die Einsendung hat so zeitgerecht zu erfolgen, dass das Wahlkuvert spätestens am 20.11.2025 bis 14:00 Uhr beim Wahlvorstand einlangt. Ohne Wahlkarte oder verspätet eingelangte Stimmzettel sind ungültig. Auch nach Ausstellung einer Wahlkarte bleibt die/der Wahlberechtigte zur persönlichen Stimmabgabe berechtigt, doch ist sie/er nur dann zur persönlichen Stimmabgabe zugelassen, wenn sie/er die ihr/ihm ausgestellte Wahlkarte dem Wahlvorstand übergibt.
- Mitglieder des Wahlvorstandes sind:
Thomas Blechinger
Michaela Pirker
Karin Utrata
Ersatzmitglieder:
Karl Resch
Kurt Wimmer
Karin Zanghellini
Der Vorsitzende des Wahlvorstandes:
Thomas Blechinger
13. Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen für die Funktionsperiode WS 2025/2026 bis SS 2028
Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen besteht für die Funktionsperiode Wintersemester 2025/2026 bis Sommersemester 2028 aus den folgenden Mitgliedern:
Mitglieder der Universitätsprofessor:innen:
- Univ.-Prof. Dr. Janina Burk-Luibl
- Univ.-Prof. Dr. Lea Liehmann
Ersatzmitglieder:
- Univ.-Prof. Dr. Christian Schlötterer
- Univ.-Prof. Dr. Jessika Cavalleri
Mitglieder der Universitätsdozent:innen sowie der wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen im Lehr- und Forschungsbetrieb:
- Dr. Gabriele Flekna
- Ao. Univ.Prof. Dr. Theresia Licka
Ersatzmitglieder:
- Priv.-Doz. Dr. Iris Gerner
- Mag. Johanna Painer PhD
Mitglieder der allgemeinen Universitätsbediensteten:
- Dipl.-Ing. Thomas Blechinger
- Franziska Resch
Ersatzmitglieder:
- Karl Resch
- Natalie Volkmann MA
Mitglieder der Studierenden:
- Celine Appelius
- Viktoria Neubauer
Ersatzmitglieder:
- Katinka Ulmer
- Antonia Pfeifer
In der konstituierenden Sitzung wurden Frau Dr. Gabriele Flekna zur Vorsitzenden und Frau Ao. Univ.-Prof. Dr. Theresia Licka zur stellvertretenden Vorsitzenden gewählt.
Die Vorsitzende des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen:
Dr. Gabriele Flekna
14. Bevollmächtigungen
Die gemäß § 28 (1) UG erteilten Bevollmächtigungen werden mit der folgenden Aufstellung, die die bisherige Kundmachung ersetzt, verlautbart:
Bevollmächtigungen gemäß § 28 (1) UG
Die gemäß § 28 (1) UG für Projekte und Lehrgänge erteilten Bevollmächtigungen werden mit der folgenden Aufstellung, die die bisherige Kundmachung ersetzt, verlautbart:
Bevollmächtigungen Projekte und Lehrgänge
Der Rektor:
Prof. DDr. Matthias Gauly
15. Ausschreibung von offenen Stellen
An der Veterinärmedizinischen Universität Wien gelangen die nachfolgend angeführten Stellen zur Besetzung. Die Bewerbungen sind unter Angabe der Kennzahl bevorzugt per E-Mail bzw. per Post an die Personalabteilung der Veterinärmedizinischen Universität Wien, Veterinärplatz 1, 1210 Wien, zu übermitteln. Termine für Vorstellungsgespräche sind direkt mit der angegebenen Einrichtung zu vereinbaren.
E-Mail an Personalabteilung senden
Professur für „Bildgebende Diagnostik“ gemäß § 98 UG 2002 – Klinisches Department für Kleintiere und Pferde
- Einstufung: A1
- Beschäftigungsausmaß: 40 Wochenstunden
- Dauer des Dienstverhältnisses: unbefristet
- Geplanter Dienstbeginn: Oktober 2026
- Bewerbungsfrist: 03.12.2025
- Kennzahl: 2025/0224
Assistenzprofessor:in für „Kognitive Ethologie“ – Department für Interdisziplinäre Lebenswissenschaften
- Einstufung: A2
- Beschäftigungsausmaß: 40 Wochenstunden
- Dauer des Dienstverhältnisses: Befristung auf 4 Jahre (nach Erfüllung der Qualifizierungsvereinbarung unbefristet)
- Bewerbungsfrist: 08.11.2025
- Kennzahl: 2025/0110
Universitätsassistent:in (Post-Doc) – Zentrum für Tierernährung und Tierschutzwissenschaften
- Einstufung: B1 Post-Doc
- Beschäftigungsausmaß: 40 Wochenstunden
- Dauer des Dienstverhältnisses: 4 Jahre
- Bewerbungsfrist NEU: 30.11.2025
- Kennzahl: 2025/0203
Universitätsassistent:in (Post-Doc) – Messerli Forschungsinstitut für Mensch-Tier-Beziehung
- Einstufung: B1 Post-Doc
- Beschäftigungsausmaß: 40 Wochenstunden
- Dauer des Dienstverhältnisses: ab sofort, 1 Jahr
- Bewerbungsfrist: 15.11.2025
- Kennzahl: 2025/0228
Universitätsassistent:in (Post-Doc) – Zentrum für Systemtransformation und Nachhaltigkeit in der Veterinärmedizin
- Einstufung: B1 Post-Doc
- Beschäftigungsausmaß: 40 Wochenstunden
- Dauer des Dienstverhältnisses: 4 Jahre
- Bewerbungsfrist: 08.11.2025
- Kennzahl: 2025/0234
Universitätsassistent:in (Prae-Doc) – Klinisches Zentrum für Pferde
- Einstufung: B1 Prae-Doc
- Beschäftigungsausmaß: 40 Wochenstunden
- Dauer des Dienstverhältnisses: 4 Jahre
- Bewerbungsfrist NEU: 08.11.2025
- Kennzahl: 2025/0194
Details zur Stellenausschreibung Universitätsassistent:in (Prae-Doc) – Klinisches Zentrum für Pferde
Universitätsassistent:in (Prae-Doc) PhD-Student:in in einem Projekt zu „Vektoren und arthropodenübertragene Erreger“ –Zentrum für Pathobiologie
- Einstufung: B1 Prae-Doc
- Beschäftigungsausmaß: 40 Wochenstunden
- Dauer des Dienstverhältnisses: 3 Jahre
- Bewerbungsfrist: 30.11.2025
- Kennzahl: 2025/0236
Universitätsassistent:in (Prae-Doc) im Rahmen eines Fellowship-Programmes im Bereich Anästhesiologie und perioperative Intensivmedizin – Klinisches Zentrum für Kleintiere
- Einstufung: B1 Prae-Doc
- Beschäftigungsausmaß: 40 Wochenstunden
- Dauer des Dienstverhältnisses: befristet auf 1 Jahr
- Bewerbungsfrist: 08.11.2025
- Kennzahl: 2025/0243
Technische:r Assistent:in im Bereich der Geflügelmedizin – Klinisches Department für Nutztiere und Sicherheit von Lebensmittelsystemen
- Einstufung: IIIa
- Beschäftigungsausmaß: 30 Wochenstunden
- Dauer des Dienstverhältnisses: befristet für 2 Jahre
- Bewerbungsfrist: 19.11.2025
- Kennzahl: 2025/0233
Solution Architect (w/m/d) – Abteilung Digitalisierung und IT-Services
- Einstufung: IVa
- Beschäftigungsausmaß: 40 Wochenstunden
- Dauer des Dienstverhältnisses: unbefristet
- Bewerbungsfrist NEU: 05.11.2025
- Kennzahl: 2025/0198
Projektmitarbeiter:in Digitale Lehre Lernplattformwechsel & -entwicklung – Abteilung Digitale Lehre und Medien
- Einstufung: IVa
- Beschäftigungsausmaß: 32-40 Wochenstunden
- Dauer des Dienstverhältnisses: befristet auf 2 Jahre
- Bewerbungsfrist NEU: 05.11.2025
- Kennzahl: 2025/0232
IT Security Engineer (w/m/d) – Abteilung Digitalisierung und IT-Services
- Einstufung: IIIb
- Beschäftigungsausmaß: 40 Wochenstunden
- Dauer des Dienstverhältnisses: unbefristet
- Bewerbungsfrist NEU: 05.11.2025
- Kennzahl: 2025/0215
Für das Rektorat:
Prof. DDr. Matthias Gauly
Herausgeberin und Verlegerin: Veterinärmedizinische Universität Wien
Redaktion: Dr. Christian Schwabl, alle 1210 Wien, Veterinärplatz 1