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Universität
Vorsichtsmaßnahmen zur Maul- und Klauenseuche

Zum Schutz vor Maul- und Klauenseuche gelten an der Veterinärmedizinischen Universität Wien ab dem 22.5.2025 in Abänderung der Verfahrensanweisung zum Schutz vor Maul- und Klauenseuche, verlautbart im Mitteilungsblatt vom 7.5.2025, 36. Stück, Punkt 73., bis auf Widerruf folgende Richtlinien:
Patienten im Tierspital der Vetmeduni in Wien
- Bei Überweisung empfänglicher Patienten ist durch die überweisende Tierärztin/den überweisenden Tierarzt zu bestätigen, dass kein MKS-Verdacht besteht.
- Nicht von einer Tierärztin/einem Tierarzt überwiesene empfängliche Patienten sind vor der Einfahrt auf den Campus von einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter klinisch auf MKS-Symptome zu überprüfen. Dazu ist der Raum WC beim Portier vor dem Schranken zu nutzen. Kann MKS nicht sicher ausgeschlossen werden, dürfen die Tiere nicht auf den Campus verbracht werden.
- Besteht Zweifel über das Vorliegen eines MKS-Verdachtes ist dieser über eine Ausschlussuntersuchung, gemäß des geltenden Infektions- und Seuchenschutzplanes, abzuklären.
- Bei Transportfahrzeugen und Anhängern zum Transport von Klauentieren, Kamelen und Pferden, sowie bei universitätseigenen Fahrzeugen, die zu Betrieben mit MKS-empfänglichen Tieren fahren, sind die Reifen mit gegen MKS wirksamen Desinfektionsmitteln zu desinfizieren.
- Die Einfuhr von Stroh und Heu aus den Nachbarländern Slowakei und Ungarn ist im Zuge des Patiententransports bzw. im Rahmen der Patientenbesuche verboten.
Weiterführende Informationen
- Karte Überwachungs- und Sperrzone Maul- und Klauenseuche (Maul- und Klauenseuche - AGES)